Verkauf & Nachfolge
Vorbereitung vor der Käuferansprache
Ein guter Verkaufsprozess beginnt nicht mit einem beliebigen Inserat oder einem Preisversprechen. Zunächst sollten Verkaufsziel, Gesellschafterentscheidung, wirtschaftliche Entwicklung, wesentliche Verträge, Abhängigkeiten, Unternehmenswerte und der gewünschte Zeitrahmen geordnet werden. Erst daraus lässt sich ein realistisches Käuferprofil ableiten.
- Verkaufsanlass und gewünschtes Ergebnis schriftlich festhalten
- aktuelle Zahlen und wesentliche Unternehmensunterlagen zusammenstellen
- übertragbare Stärken und erkennbare Risiken gleichermaßen benennen
- strategische Käufer, Finanzinvestoren und Nachfolgeprofile unterscheiden
- rechtliche, steuerliche und notarielle Aufgaben früh den jeweils befugten Fachleuten zuordnen
Käufer & Investoren
Das Zielmodell muss klar sein
Investor ist nicht gleich Investor. Für einen vollständigen Unternehmensverkauf sind andere Profile relevant als für eine Minderheitsbeteiligung, einen strategischen Partner oder einen internationalen Marktzugang. Eine belastbare Suche beschreibt daher, welche Beteiligung oder Übernahme angestrebt wird, welche wirtschaftlichen Eckdaten vorhanden sind und welchen Mehrwert ein Käufer oder Investor erkennen kann.
Bei grenzüberschreitenden Vorhaben können internationale Family Offices, strategische Käufer, Beteiligungsunternehmen und Kooperationspartner relevant sein. Der fachliche Einstieg für Käufer- und Investorensuche ist Firmen-Investoren.de. Informationen zur verantwortlichen Gesellschaft und zur Zuordnung der Angebote stehen auf imc-partners.de.
Schulden & Zahlungsdruck
Transparenz vor Aktionismus
Verbindlichkeiten verschwinden nicht durch einen Gesellschafterwechsel. Ob ein Verkauf, eine Beteiligung, eine geordnete Übergabe oder ein anderer wirtschaftlicher Ansatz geprüft werden kann, hängt vom Einzelfall ab. Persönliche Bürgschaften, Sicherheiten, frühere Pflichtverletzungen und gesetzliche Pflichten müssen gesondert durch befugte Fachberater geprüft werden.
Für eine erste wirtschaftliche Orientierung sollten mindestens Gläubiger, Forderungshöhen, Fälligkeiten, Mahnungen, Sicherheiten, verfügbare Mittel, offene Kundenforderungen und verwertbare Vermögenswerte übersichtlich erfasst werden.
Insolvenz-Nähe
Wenn gesetzliche Pflichten im Raum stehen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung sind gesetzlich bestimmte Begriffe. Ihre Prüfung erfordert aktuelle Liquiditäts-, Vermögens- und Fortführungsdaten sowie eine fachkundige rechtliche Einordnung. Ein geplanter Verkauf, eine Investorensuche oder die Hoffnung auf einen Zahlungseingang dürfen eine mögliche Antragspflicht nicht verdecken.
Geschäftsführer sollten die Lage unverzüglich mit entsprechend befugten Rechts-, Steuer- oder Insolvenzfachleuten prüfen, sobald konkrete Anzeichen bestehen. Amtliche Grundlagen finden sich insbesondere in den folgenden Vorschriften der Insolvenzordnung:
Inaktive Gesellschaft
Auch eine inaktive GmbH braucht einen geordneten Weg
Eine inaktive, aber zahlungsfähige GmbH kann je nach Ausgangslage verkauft, für eine neue betriebliche Tätigkeit genutzt oder freiwillig liquidiert werden. Entscheidend sind die vollständige Erfüllbarkeit bestehender Verpflichtungen, mögliche wirtschaftliche Substanz und das Ziel der Gesellschafter. Eine Gesellschaft mit Verlustvorträgen oder Historie ist nicht automatisch wertvoll; ein Käufer muss einen nachvollziehbaren und rechtlich zulässigen wirtschaftlichen Grund haben.
Hinweis zum Angebot
Der GmbH-Wegweiser ist ein Informationsangebot im Umfeld der IMC Europe LLC. Die Inhalte dienen der allgemeinen wirtschaftlichen Orientierung. IMC Europe bietet keine Rechtsberatung, Steuerberatung, Insolvenzberatung, Schuldnerberatung, Finanzierungsberatung oder Kreditvermittlung an. Rechtliche, steuerliche, insolvenzrechtliche und notarielle Fragen sind durch entsprechend befugte Fachberater und zuständige Stellen zu prüfen.